Therapie bei Kiefergelenksstörungen

Wann benötige ich eine Kiefergelenksbehandlung bzw. wann leide ich unter einer Fehlfunktion des Kiefergelenkes?

Hauptsymptome:

- limitierte Kiefergelenksbeweglichkeit

- (Kiefer-) Gelenkgeräusche beim Öffnen und Schließen

- Frakturen bzw. Verletzungen im Bereich der Nacken- oder  

   Kieferregion

- nächtliche bzw. morgendliche Schmerzen im Bereich des

   Kiefergelenkes

- Fehlbiss bzw. therapiebegleitend zu einer

   kieferorthopädischen Korrekturbehandlung (z.B.

   Schienentherapie, kieferorthopäd. Apparate)

 

Wer stellt die Notwendigkeit der Behandlung fest?

Der behandelnde Zahnarzt, Kieferorthopäde, Kieferchirurg kann nach einer eingehenden Untersuchung und Funktionsanalyse eine Verordnung zur Physiotherapie ausstellen.

Dazu wird voraussichtlich zum 01.07.2017 eine neue Richtlinie in Kraft treten, welche es den behandelnden Zahnärzten besser als bisher ermöglicht, Sie als Patient spezifischer als bisher mit physiotherapeutischen Verordnungen zu versorgen.

Der Heilmittelkatalog ist jetzt fachlich auf die Besonderheiten der zahnärztlichen Versorgung zugeschnitten worden.

Natürlich können Sie auch als Privatpatient oder Selbstzahler zu uns kommen. Spezifisch in diesem Bereich ausgebildete Therapeuten (Physiotherapeuten, Osteopathen, Heilpraktiker) stellen die Notwendigkeit der Therapie fest und führen sie anschließend durch.

 

Wer darf mich behandeln?

- Manualtherapeuten

- Kraniosacraltherapeuten

- Lymphtherapeuten

- Osteopathen

- Heilpraktiker

mit spezifisch erworbenen Kompetenzen führen bei uns in der Praxis diese Therapie durch, in enger Kooperation mit Ihrem behandelnden Zahnarzt.